vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ210 (RZ 2011, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 284 Heft 12 v. 1.12.2011

§ 5 Abs 1 GlBG, § 134 Abs 2 DO.B, § 134 Abs 4 DO.B

Eine Regelung, die einem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer zu kündigen, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben, stellt eine unmittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts dar, wenn Frauen diesen Anspruch in einem Alter erwerben, das fünf Jahre niedriger ist als das Alter, in dem der Anspruch für Männer entsteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!