§ 354 EO, § 360 EO
Wenn im gegen eine GmbH gemäß § 354 EO geführten Exekutionsverfahren zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen im Strafbeschluss die Verhängung der Haft über den Geschäftsführer angedroht wird, ist dieser dagegen rekurslegitimiert.
E 11.5.2011, 3 Ob 48/11x (RS0126966)