Einleitung
Nach Modellversuchen 2006/2007 und neuerlich 2008 gaben National- und Bundesrat mit Beschlüssen vom 9. und 22. Juli 2010 auch in Österreich einstimmig grünes Licht für die Einführung von "electronic monitoring" in Form von elektronisch überwachtem Hausarrest (eüH) bereits mit 1. September 20101). Die gesetzlichen Regelungen finden sich im neu eingefügten Fünften Abschnitt des Dritten Teils des StVG (§§ 156b ff StVG) sowie in § 173a StPO für die Untersuchungshaft2).