Die Arbeit der Standesvertretung der Richter(innen) und Staatsanwälte(innen) baut auf einem harmonischen Zusammenwirken der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der Gewerkschaft öffentlicher Dienst - Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte (BV 23) und der Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf.