§ 3 Abs 2 VerwGesG, § 17 VerwGesG, § 81 UrhG
Verwertungsgesellschaften dürfen einem Interessenten die Einräumung der von ihr wahrgenommenen Rechte verweigern, wenn dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht.
E 12.4.2011, 4 Ob 222/10s (RS0126870)