Ein Akt liegt im Einlauffach. Die beklagte Gesellschaft hat ihren Sitz in Belgien. Der/die Sachverständige wird knapp vor einem Verhandlungstermin krank. Geladen sind mehrere Parteienvertreter/innen und Zeug/innen. Das Vorbringen in einem Akt ist äußerst reich an Fakten. Einem vorerst nicht ganz leicht eingrenzbaren Rechtsproblem steht eine nahezu unüberschaubare Zahl an vermutlich relevanten Belegstellen aus Rechtsprechung und Lehre gegenüber.