Art 6.3 AUVB 02/2001, Art 18.1 AUVB 02/2001
E 30.9.2009, 7 Ob 130/09g (RS0125492)
Bei einer Wundinfektion handelt es sich nicht um eine übertragene Krankheit nach Art 6.3. der AVB. Die Wundinfektion wird nicht als solche übertragen. Sie kann vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen infolge eines Unfallgeschehens entstehen. Es handelt sich hiebei um eine durch den Unfall hervorgerufene Folge im Sinn von Art 18.1. der AVB.