Art 6.1 AUVB 02/2001
E 30.9.2009, 7 Ob 130/09g (RS0125491)
Mangels Einschränkung auf bloß geringfügige Verletzungen fällt das vorliegende Ereignis (hier: Entstehen einer kleinen Risswunde durch Anstoßen an einem Küchenkasten) grundsätzlich unter den Unfallbegriff.