§ 911 ABGB, § 7 KSchG
E 5.5.2010, 7 Ob 78/10m (RS0125848)
Eine von Teilen der Lehre befürwortete analoge Anwendung des § 7 KSchG auf Nicht-Verbrauchergeschäfte ist jedenfalls bei vorsätzlicher Nichterfüllung oder - wie hier - Ausübung des Reurechts durch einen Unternehmer abzulehnen.