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Entscheidungen in Übersicht EÜ150 (RZ 2010, 237)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2010, 237 Heft 10 v. 1.10.2010

§ 2 Abs 1 GRBG, § 9 Abs 2 StPO, § 177 Abs 1 StPO

E 3.3.2010, 15 Os 15/10k (RS0125694)

Sieht sich das Oberlandesgericht dazu veranlasst, gemäß § 89 Abs 5 erster Satz StPO Aufklärungen vom Erstgericht oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen, die auf eine Beschleunigung der Haftsache hinzielen, kann darin allein - ebensowenig wie in der Einräumung prozessual vorgesehener Möglichkeiten zur Äußerung (§ 89 Abs 5 zweiter Satz StPO) - schon begrifflich keine Säumigkeit liegen.

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