vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 14 Abs 1, 28 Abs 1 Satz 1UbG; §§ 45, 47 AußStrG (RZ 2009/30)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs I.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2009/30RZ 2009, 277 Heft 12 v. 1.12.2009

§§ 14 Abs 1, 28 Abs 1 Satz 1 UbG

§§ 45, 47 AußStrG:

Bringen sowohl der Kranke als auch der Patientenanwalt gegen einen Beschluss im Unterbringungsverfahren ein RM ein, sind beide inhaltlich zu behandeln. Der Grundsatz der Einmaligkeit des RM gilt hier nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!