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Zivilsachen §§ 120, 127 AußStrG (RZ 2009/31)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs I.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2009/31RZ 2009, 278 Heft 12 v. 1.12.2009

§§ 120, 127 AußStrG:

Der einstweilige Sachwalter kann seine Bestellung nur anfechten, wenn in seine eigene Rechtssphäre eingegriffen wird. Ein Rekursrecht im Interesse des Betroffenen steht ihm nicht zu.

OGH 28.1.2009, 1 Ob 256/08s (LG Wels 21 R 356/07p; BG Wels 17 P 125/03s)

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