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Entscheidungen in Übersicht EÜ137 (RZ 2008, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 107 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 18 Abs 1 UGB

Eine Gattungsbezeichnung wird dann schutzfähig und als Firma verwendbar, wenn sie Verkehrsgeltung erlangt hat. An die Verkehrsgeltung sind bei einem entsprechenden Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit allerdings hohe Anforderungen zu stellen. Gattungsbezeichnungen ohne Unterscheidungskraft können durch individualisierende Zusätze die erforderliche Unterscheidungskraft erhalten.

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