§ 18 UGB
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schreibweise im Firmenbuch, etwa auf bestimmte Schriftzüge.
Beisatz: Hier: Der Umstand, dass das Wort "Managementkompetenz" zwar zusammengeschrieben werden soll, wobei das "K" in "Kompetenz" ein Großbuchstabe sein soll, reicht zur erforderlichen Kennzeichnung nicht aus. (T1)