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Entscheidungen in Übersicht EÜ300 (RZ 2007, 177)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 177 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 9 Abs 2 StGB

§ 78 StGB

Dem menschlichen Leben kommt als unverzichtbarem Rechtsgut ein vom Wertbewusstsein der Allgemeinheit eingeforderter besonders hoher Schutz- und Achtungsanspruch zu, sodass jegliches dieses Rechtsgut zur Disposition stellende Verhalten, somit auch die beabsichtigte Beteiligung an einer Selbsttötung, stets eine uneingeschränkte Erkundigungspflicht zur Folge hat.

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