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Entscheidungen in Übersicht EÜ287 (RZ 2007, 176)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 176 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO

§ 238 Abs 2 StPO

Wenn das Gericht eine der Vorschriften des § 238 StPO über die Vorgangsweise bei der Entscheidung über Anträge missachtet, kann zwar deren Einhaltung dahin begehrt werden, dass über den Antrag sofort entschieden und die aus Sicht des erkennenden Gerichts maßgeblichen Gründe gleichzeitig verkündet und im Protokoll ersichtlich gemacht werden, und es kann die Missachtung eines derartigen Begehrens mit Verfahrensrüge (Z 4) bekämpft werden.

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