§ 22 Abs 2 Z 5 ECG
Wer einen Vertrag zum Zwecke der Ausübung einer nicht gegenwärtigen, sondern zukünftigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt, ist nicht Verbraucher im Sinne der E-CommerceRL und damit auch nicht im Sinne des § 22 Abs 2 Z 5 ECG.