§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG
Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein bestimmtes Dekor in einer Region allgemein verwendet wird und daher gerade nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden kann.
E 20.6.2006, 4 Ob 89/06a (RS0121115)
§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG
Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn ein bestimmtes Dekor in einer Region allgemein verwendet wird und daher gerade nicht als Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens verstanden werden kann.
E 20.6.2006, 4 Ob 89/06a (RS0121115)