§ 1295 Abs 2 ABGB
Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch die Geltendmachung von darauf beruhenden Ansprüchen kann sittenwidrig (rechtsmissbräuchlich) sein.
E 20.6.2006, 4 Ob 89/06a (RS0121116)
§ 1295 Abs 2 ABGB
Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch die Geltendmachung von darauf beruhenden Ansprüchen kann sittenwidrig (rechtsmissbräuchlich) sein.
E 20.6.2006, 4 Ob 89/06a (RS0121116)