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Entscheidungen in Übersicht EÜ455 (RZ 2007, 282)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 282 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 21 Abs 1 Z 6 MRG

Mit § 21 Abs 1 Z 6 MRG wurde der Mietermehrheit ein Wahlrecht zwischen einer anteiligen Prämienbelastung durch die entsprechende Versicherung und dem Risiko einer Mietzinserhöhung nach § 18 MRG im Schadensfall eingeräumt. Ohne Zustimmung der Mietermehrheit könnten die anteiligen Versicherungsprämien aus einer Glasbruch- und Sturmschadenversicherung nicht als Betriebskosten eingehoben werden.

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