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Entscheidungen in Übersicht EÜ456 (RZ 2007, 282)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 282 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 6 Abs 3 KSchG

§ 21 Abs 1 Z 6 MRG

Die Klausel in Mietvertragsformblättern "Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch-, Sturmschäden … zu bzw tritt den bestehenden Vereinbarungen bei." verstößt im Hinblick auf § 21 Abs 1 Z 6 MRG gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG.

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