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Entscheidungen in Übersicht EÜ379 (RZ 2007, 229)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 229 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 879 Abs 3 ABGB

§ 41b VersVG

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Versicherers, dass die Übermittlung der Prämie auf Gefahr und Kosten des Versicherungsnehmers erfolgt, ist gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB. Da nach § 41b VersVG der Versicherer (neben der Prämie) nur solche Gebühren verlangen kann, für die ein Verhalten des Versicherungsnehmers kausal geworden ist, verstößt die Klausel auch gegen § 41b VersVG.

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