§ 12 Abs 10 PMG
§ 1 UWG
Die Eintragung eines parallel importierten Pflanzenschutzmittels im Pflanzenschutz-mittelregister kann nur dann prima facie die Identität dieses Pflanzenschutzmittels mit einem zugelassenen Pflanzenschutz-mittel beweisen, wenn sie aufgrund eines diesbezüglichen Nachweises erfolgt ist.