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Zivilsachen §§ 12a AO; §§ 42, 46, 349 EO (RZ 2004/22)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von SenPräs I.R. Dr. Rudolf KießvetterRZ 2004/22RZ 2004, 202 Heft 9 v. 1.9.2004

§§ 12a AO;§§ 42, 46, 349 EO:

Unter den Voraussetzungen des § 12a AO kann die verpflichtete Partei entweder anlässlich der zwangsweisen Räumung beim Gerichtsvollzieher die Innehaltung der Exekution beantragen oder vor dem Räumungstermin beim Exekutionsgericht einen Aufschiebungsantrag stellen.

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