§ 274 ABGB
§ 1 ZPO
Einem für ungeborene Nacherben bestellten Substitutionskurator kommt in einem durch Klage der Erben eingeleiteten Prozess betreffend die Rechte dieser Ungeborenen aus der Nacherbschaft die Parteistellung als Beklagter zu.
§ 274 ABGB
§ 1 ZPO
Einem für ungeborene Nacherben bestellten Substitutionskurator kommt in einem durch Klage der Erben eingeleiteten Prozess betreffend die Rechte dieser Ungeborenen aus der Nacherbschaft die Parteistellung als Beklagter zu.