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Zivilsachen Gem Art 89 Abs 2 Satz 2, 140 Abs 1 B-VG stellt das Landesgericht Eisenstadt als Rekursgericht an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, nachstehende Gesetzesbestimmungen als verfassungswidrig aufzuheben (RZ 2004/11)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von Vizepräs I.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2004/11RZ 2004, 93 Heft 4 v. 1.4.2004

Gem Art 89 Abs 2 Satz 2, 140 Abs 1 B-VG stellt das Landesgericht Eisenstadt als Rekursgericht an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, nachstehende Gesetzesbestimmungen als verfassungswidrig aufzuheben:

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