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Entscheidungen in Übersicht EÜ60 (RZ 2003, 87)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 87 Heft 3 v. 1.3.2003

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

Die Erörterung in der Hauptverhandlung nicht vorgekommener Beweismittel ist keineswegs geboten. Das Gericht hat im Urteil keine beweiswürdigenden Erwägungen zu dem vom Antragsteller erhofften Ergebnis abgelehnter Beweisaufnahmen anzustellen.

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