KlGG allg
MRG allg
Auf Bestandsverhältnisse, die dem Kleingartengesetz unterliegen, sind - mangels Vorliegens einer planwidrigen Unvollständigkeit - die Bestimmungen des MRG nicht analog anzuwenden.
KlGG allg
MRG allg
Auf Bestandsverhältnisse, die dem Kleingartengesetz unterliegen, sind - mangels Vorliegens einer planwidrigen Unvollständigkeit - die Bestimmungen des MRG nicht analog anzuwenden.