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Entscheidungen in Übersicht EÜ30 (RZ 2003, 84)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2003, 84 Heft 3 v. 1.3.2003

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

Kein Gegenstand der Mängelrüge ist die sachverhaltsmäßige Bejahung einzelner als erheblich beurteilter Umstände, soweit diese keine notwendige Bedingung für die Feststellung einer entscheidenden Tatsache darstellen.

E 21.8.2002, 13 Os 84/02

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