§ 50 Abs 1 Z 1 ASGG
Dass ein Anspruch eines nicht am Arbeitsverhältnis beteiligten Dritten gegen den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer abgetreten wird, macht das über diesen Anspruch abzuführende Verfahren nicht zur Arbeitsrechtssache im Sinne des § 50 ASGG.
E 8.8.2002, 8 ObA 155/02f