Basierend auf insb Anregungen aus der Anwenderpraxis wird die AFRAC-Stellungnahme 24 derzeit gerade final überarbeitet. Gegenstand der Überarbeitung sind Aussagen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Beteiligung, Klarstellungen im Zusammenhang mit der Folgebewertung der Beteiligung und Einzelfragen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften. Vor dem Hintergrund, dass in der geplanten Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme nun auch die Erstbewertung von Beteiligungen eine wesentliche Rolle einnimmt, ist eine Umbenennung der Stellungnahme geplant, in "AFRAC-Stellungnahme 24 - Erst- und Folgebewertung von Beteiligungen im Jahresabschluss nach dem UGB".