Am 20. 1. 2022 hat der Nationalrat in dritter Lesung das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I1) beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Körperschaftsteuersatz ab 2023 in zwei Stufen von 25 % auf 23 % gesenkt. In diesem Beitrag sollen die bilanziellen Konsequenzen dieser Steuersatzänderungen für UGB- und IFRS-Abschlüsse aufgezeigt werden, welche bereits in den Abschlüssen der Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. 1. 2022 enden, bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen sind.*