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Auswirkungen der Körperschaftsteuersatzsenkung auf die Steuerabgrenzung

RechnungswesenMag. Maximilian Schreyvogl/Sabine Weintögl, MSc (WU)RWZ 2022/8RWZ 2022, 48 Heft 2 v. 3.3.2022

Am 20. 1. 2022 hat der Nationalrat in dritter Lesung das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I11Ausführlich zum ÖkoStRef 2022 Teil I siehe Beitrag von Titz/Schilcher/Wild, 2022/7, 38, in dieser Ausgabe der RWZ.) beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes wird der Körperschaftsteuersatz ab 2023 in zwei Stufen von 25 % auf 23 % gesenkt. In diesem Beitrag sollen die bilanziellen Konsequenzen dieser Steuersatzänderungen für UGB- und IFRS-Abschlüsse aufgezeigt werden, welche bereits in den Abschlüssen der Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. 1. 2022 enden, bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen sind.**Die Autoren bedanken sich bei Herrn Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler für die kritische Durchsicht des Manuskripts.

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