Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoSt-RefG 2022 Teil I)1 setzt in vielerlei Hinsicht neue Akzente.2 Dies gilt neben der medial bereits im Vorfeld viel diskutierten Einführung einer Bepreisung von CO2-Emissionen und deren Rückverteilung (Klimabonus) auch für die ertragsteuerlichen Maßnahmen dieses umfassenden Gesetzespakets: Neben der Schaffung einer Regelung für die Besteuerung von Kryptowährungen enthält das ÖkoStRefG 2022 auch eine Vielzahl investitionsfördernder und entlastender Maßnahmen für Unternehmen, wie insb die Senkung des KöSt-Sat-