Bilanzskandale, wie jüngst bei Wirecard, lösen regelmäßig Zweifel an der Prüfungsqualität und entsprechende regulatorische Aktivitäten aus. Im Zentrum der Diskussion stehen weitere Einschränkungen bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für Prüfungsmandanten, die externe Rotation des Abschlussprüfers bzw eine Verkürzung von Rotationszyklen und die Ausweitung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers. Der nachfolgende Beitrag fokussiert die wichtigsten durch das Finanzmarktintegritätsgesetz in Deutschland ausgelösten Änderungen im Bereich der Abschlussprüfung und diskutiert deren Zweckmäßigkeit vor dem Hintergrund theoretischer Überlegungen und wissenschaftlicher Befunde.