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Empirische Evidenz zur Mandatsdauer des Abschlussprüfers und ihr Einfluss auf die Prüfungsqualität

Revision und KontrolleMartin Neumayer, MSc (WU)/Sabine Weintögl, MSc (WU)RWZ 2021/45RWZ 2021, 231 Heft 7 und 8 v. 16.8.2021

Die Beschränkung der Laufzeit von Abschlussprüfungsmandaten ist eine jener Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung, die nach einer Krise oder einem Bilanzskandal sofort in den medialen und regulatorischen Fokus rückt, wie zuletzt anhand von Wirecard in Deutschland beobachtet werden konnte. Die derzeitige Rechtslage zur externen Rotation in Österreich ist auf die im Nachgang zur Finanzkrise in den Jahren 2007/08 geführte Debatte zur Wiederherstellung des Vertrauens der Abschlussadressaten in den Bestätigungsvermerk zurückzuführen und die in diesem Zusammenhang erlassene EU-VO.11Verordnung (EU) 2014/537 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 4. 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission. Inwiefern ein Zusammenhang zwischen der Mandatsdauer und der Prüfungsqualität für den österreichischen Prüfungsmarkt besteht, wird in der in diesem Beitrag überblicksartig vorgestellten Studie analysiert.

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