Der Beitrag untersucht ausgewählte BFG- und VwGH-Rechtsprechung im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung von unternehmensrechtlich gebildeten Drohverlustrückstellungen bei Sicherungsgeschäften. Bedeutend sind dabei (ua) die Fragen, welche Kriterien für die Bildung von (steuerlichen) Bewertungseinheiten relevant sind, und ob Bewertungseinheiten im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG zwingend zu bilden sind.1