Die Änderung einschließlich Fehlerkorrektur von Jahres-/Konzernabschlüssen nach UGB (im Folgenden "Abschlüsse") kommt in der Praxis der Unternehmensberichterstattung immer wieder vor. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber eine gesetzliche oder eine durch andere, die unternehmensrechtliche Rechnungslegung betreffende Vorschriften geregelte Vorgehensweise existiert nicht. Das AFRAC hat sich daher in einer eigenen Arbeitsgruppe dieser Fragestellung angenommen und mit der Stellungnahme 39 (im Folgenden "AFRAC 39") Empfehlungen für die Praxis vorgelegt.1