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Die Änderung von Abschlüssen im UGB

RechnungswesenWP Dr. Aslan Milla/StB Dr. Karl Stückler, LLB, BScRWZ 2021/64RWZ 2021, 340 Heft 11 v. 29.11.2021

Die Änderung einschließlich Fehlerkorrektur von Jahres-/Konzernabschlüssen nach UGB (im Folgenden "Abschlüsse") kommt in der Praxis der Unternehmensberichterstattung immer wieder vor. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber eine gesetzliche oder eine durch andere, die unternehmensrechtliche Rechnungslegung betreffende Vorschriften geregelte Vorgehensweise existiert nicht. Das AFRAC hat sich daher in einer eigenen Arbeitsgruppe dieser Fragestellung angenommen und mit der Stellungnahme 39 (im Folgenden "AFRAC 39") Empfehlungen für die Praxis vorgelegt.11AFRAC-Stellungnahme 39, Änderung von Abschlüssen und Lageberichten (UGB) (Juni 2021).

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