Am 9. 5. 2019 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossen. Nachdem zuletzt am 7. 2. 2017 nur eine geringfügige Novellierung durchgeführt wurde, folgt nun die umfangreichste Reform seit Bestehen des Kodex. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der internationalen Kodizes erhöht die Relevanz des Corporate Governance Reporting für alle Stakeholder weltweit und stärkt zunehmend das Vertrauen in die Leitung und Überwachung der Unternehmen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Änderungen des überarbeiteten DCGK zählen die neuen Empfehlungen zur Vorstandsvergütung und zur Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Auch umfassende strukturelle Änderungen wurden vorgenommen, wie die Einführung der sog "Grundsätze" anstelle umfassender Gesetzeswiedergaben und die umfangreiche Neuordnung der Kodex-Regelungen. Die neue Fassung des DCGK 2019 berücksichtigt auch weitgehend die Reaktionen der Stakeholder, nachdem der Konsultationsentwurf des DCGK vom November 2018 erheblich kritisiert wurde. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2019 zusammen und stellt diesen die aktuellen Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), der zuletzt im Jänner 2018 aktualisiert worden ist, gegenüber. Der Beitrag endet mit einer Zusammenfassung und einer kritischen Würdigung der deutschen Änderungen.1