Die Gewährung von Darlehen durch Gesellschafter bzw Dritte stellt in der Praxis eine weit verbreitete Vorgehensweise dar, wenn ein Unternehmen Liquiditätsbedarf hat. Va im Zusammenhang mit der Vermeidung von Insolvenzgründen wird das Darlehen nicht selten entweder in der ursprünglichen Vereinbarung oder zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Rangrücktritt versehen. Während sich die wissenschaftliche Diskussion va auf die Anforderungen an einen solchen Rangrücktritt konzentriert hat,1 wurde die Frage der bilanziellen Behandlung eines (erfolgreichen) Rangrücktritts bisher kaum beleuchtet. Auf diese Frage gehen die Autoren nachfolgend ein.