Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer und der Cashflow-Steuer gibt es zwei sinnvolle Alternativen zur derzeitigen steuerlichen Gewinnermittlung. Dabei erweist sich va die Zinsbereinigung auf Unternehmensebene als vorteilhaft im Hinblick auf die angestrebte Annäherung von unternehmensrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung (Einheitsbilanz).