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Auf dem Weg zur Einheitsbilanz: Erste steuerliche Schritte im Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Christoph Schlager/Dr. Elisabeth TitzRWZ 2020/40RWZ 2020, 231 Heft 7 und 8 v. 14.8.2020

Das vom AFRAC veröffentlichte Diskussionspapier zur "Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts - Einheitsbilanz" (2020)11Vgl AFRAC-Diskussionspapier zur Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts - Einheitsbilanz (2020); abrufbar unter https://www.afrac.at/wp-content/uploads/AFRAC_Diskussionspapier_Einheitsbilanz_Juni_2020.pdf ; siehe dazu ausführlich Dokalik/Hirschler in diesem Heft, RWZ 2020/42, 245. bietet eine aktuelle Gelegenheit, dieses Vorhaben auch aus steuerlicher Sicht näher zu beleuchten. Die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 202022BGBl I 2020/96. (KonjStG 2020) jüngst beschlossene Einführung einer degressiven Abschreibung könnte ein steuerlicher Beitrag zur "Einheitsbilanz" sein.33Dazu näher Pkt 2.3.2. In vielen anderen Bereichen lässt die Harmonisierung von EStG und UGB jedoch nach wie vor auf sich warten. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens, für das es nach wie vor auch ein politisches Bekenntnis gibt,44Vgl Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich 95. wird primär das Steuerrecht gefragt sein. Der vorliegende Beitrag geht unter Berücksichtigung der Empfehlungen des AFRAC darauf ein, welche weiteren Schritte zur intendierten Vereinfachung der Gewinnermittlung wünschenswert wären.

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