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Bilanzielle Behandlung und Zurechnung von Forderungen beim Factoring

RechnungswesenMag. Klemens Eiter/Dr. Stephanie NovoselRWZ 2020/64RWZ 2020, 387 Heft 11 v. 30.11.2020

Das Factoring-Geschäft hat sich in den letzten 10 Jahren in Österreich mehr als verdreifacht.11Vgl https://de.statista.com/statistik/daten/studie/440271/umfrage/umsatz-der-factoring-branche-in-oesterreich/ , abgerufen am 16. 11. 2020. Damit ist auch die bilanzielle Bedeutung stark angestiegen. Der deutschen Auffassung folgend wurde bisher oft auch bei uns anhand des Delkredererisikos zwischen "echtem" und "unechtem" Factoring unterschieden, wobei in letzterem Fall die Forderungen weiter beim forderungsübertragenden Zedenten ausgewiesen werden sollen.22Vgl Emig/Hirner in Bertl/Mandl, Rechnungslegungsgesetz: Handbuch (2017) § 196 UGB, 17. Im Gegensatz zu Deutschland liegt bei uns in Österreich idR jedoch ein Kaufvertrag vor. Darauf basierend hat sich die Auffassung entwickelt, dass auch bei Verbleib des Delkredererisikos ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Factorbank erfolgt.33Vgl Fritz-Schmied/Schuschnig/Hirschler/Nitschinger in Hirschler (Hrsg), Bilanzrecht I2 (2019) § 196a Rz 11.

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