Das Factoring-Geschäft hat sich in den letzten 10 Jahren in Österreich mehr als verdreifacht.1 Damit ist auch die bilanzielle Bedeutung stark angestiegen. Der deutschen Auffassung folgend wurde bisher oft auch bei uns anhand des Delkredererisikos zwischen "echtem" und "unechtem" Factoring unterschieden, wobei in letzterem Fall die Forderungen weiter beim forderungsübertragenden Zedenten ausgewiesen werden sollen.2 Im Gegensatz zu Deutschland liegt bei uns in Österreich idR jedoch ein Kaufvertrag vor. Darauf basierend hat sich die Auffassung entwickelt, dass auch bei Verbleib des Delkredererisikos ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die Factorbank erfolgt.3