Nach § 6 Z 13 zweiter Satz EStG besteht für ein teilwertberichtigtes Anlagegut eine Zuschreibungsverpflichtung bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten, wenn das Wirtschaftsgut zwischenzeitlich im Wege einer Umgründung iSd UmgrStG auf einen anderen Rechtsträger übertragen wurde. Dieser Beitrag untersucht Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der neuen steuerrechtlichen Zuschreibungsverpflichtung.