vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustvortragsübergang immer in dem dem Umgründungsstichtag folgenden Kalenderjahr

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2018/54RWZ 2018, 288 Heft 9 v. 28.9.2018

Aus der ausdrücklichen ertragsteuerlichen Gleichsetzung des Veranlagungszeitraums mit dem Kalenderjahr ergibt sich auch für § 21 Z 1 UmgrStG, dass mit dem "dem Einbringungsstichtag folgenden Veranlagungszeitraum" nicht das Kalenderjahr gemeint sein kann, in dem der Verschmelzungs- bzw Einbringungstag selbst liegt, sondern das auf diesen Stichtag nächstfolgende Kalenderjahr.

VwGH 27. 6. 2018, Ro 2017/15/0044-3

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte