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Genehmigung einer D&O-Versicherung als Vergütungsbestandteil

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur GesellschaftsrechtThomas WengerRWZ 2018/53RWZ 2018, 284 Heft 9 v. 28.9.2018

Der Abschluss einer D&O-Versicherung zugunsten der Vorstandsmitglieder einer Privatstiftung ist nicht nach § 17 Abs 5 PSG, sondern (erforderlichenfalls, wenn die Stiftungserklärung keine Regel enthält) nach § 19 PSG genehmigungspflichtig.

Die D&O-Versicherung hat Entgeltcharakter.

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