Mit dem Jahressteuergesetz 2018 überführte der Gesetzgeber in § 10a KStG das Controlled Foreign Company (CFC)-Konzept aus der Anti-BEPS-Richtlinie in nationales Recht. Um unerwünschten Gewinnverlagerungen entgegenzutreten, sollen Passiveinkünfte von im Ausland niedrigbesteuerten Gesellschaften - unabhängig von einer Gewinnausschüttung - unmittelbar der beherrschenden inländischen Gesellschaft zugerechnet werden. Die Neuregelung wird ab 2019 wirksam.