"Abreifende" Siebentel aus einer Teilwertabschreibung vor dem Wirksamwerden der Unternehmensgruppe sind nicht unter Vorgruppenverluste nach § 9 Abs 6 Z 4 KStG subsumierbar.
VwGH 31. 5. 2017, Ro 2015/13/0024-4
Sachverhalt
Die mitbeteiligte GmbH ist seit 2007 Mitglied einer Unternehmensgruppe. Zum Zeitpunkt der im selben Jahr erfolgten Mehrheitsbeteiligung der nunmehrigen Gruppenträgerin an ihr verfügte die mitbeteiligte GmbH über kein Vermögen, jedoch über beträchtliche Verlustvorträge und offene Siebentel-Abschreibungen gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG aus einer Teilwertabschreibung im Jahr 2004. Streitpunkt des Verfahrens ist die steuerliche Behandlung der in den Jahren 2007 bis 2009 "abgereiften" Siebentel-Abschreibungen aus dieser Beteiligungsabschreibung.