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Neue Vorschriften zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer

Abschlussprüfung - AbschlussprüferreformDr. Werner GedlickaRWZ 2017/17RWZ 2017, 73 Heft 3 v. 29.3.2017

Die Vorschriften zur Erbringung von zusätzlichen Leistungen (sogenannten "Nichtprüfungsleistungen") durch den Abschlussprüfer wurden durch die EU Audit Reform teilweise auf neue rechtliche Grundlagen gestellt und bringen insbesondere für Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIE) (einschließlich deren Mutter- und beherrschter Tochterunternehmen) Neuerungen. Parallel dazu wurden die Aufgaben des Prüfungsausschusses in diesem Zusammenhang durch ein neues Pre-Approval-Erfordernis erweitert.

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